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Normänderung Glas DIN 18008 Teil 1 und 2
Die DIN 18008 Teil 1 und 2 wird voraussichtlich Anfang 2019 in Kraft treten (Stand 10/2018).
Mit der Normänderung steigen die Sicherheitsanforderungen an bodengebundene Verglasungen. Verglasungen, die frei zugänglich sind, sind mit Glas aus sicherem Bruchverhalten (VSG / ESG) auszuführen. Sollte das Glas z.B. bei Haustüren eingesetzt werden und das Glas ist von beiden Seiten zu betreten, muss hier das Sicherheitsglas auch auf beiden Seiten (innen und außen) eingesetzt werden.
Demnach sind Verglasungen in Haustüren, Fenster, Fassaden usw. gemeint, die eine Brüstungshöhe von 800 mm unterschreiten.
Wir bitten um Beachtung und entsprechende Beratung im Beratungsgespräch.
Unser Service für Sie:
Hinter dem Link finden Sie den Flyer „Information zum Umgang mit Bodengebundenen Gläsern“ nach der Risikoanalyse. Dieser Flyer stellt eine Hilfestellung zur Umsetzung dar. Die PAGA GmbH empfiehlt bei allen beweglichen bodengebundenen Verglasung ein Glas mit sicherem Bruchverhalten einzubauen. Dieser Flyer stellt den aktuellen Stand der Technik dar (Oktober 2019). Wir bitten um Beachtung bei Bestellungen. Ein besonderer Hinweis nach Bestellung erfolgt nicht.